
Vom Erblasser erwirtschaftete, aber noch nicht versteuerte Einkünfte. Die Einkünfte werden enstprechend der Einkunftsart des Erblassers qualifiziert und dem Rechtsnachfolger zur Versteuerung zugerechnet. Falls der Zahlungsanspruch des Erblassers den Wert des Nachlasses erhöht hat, kann der Erbe die anteilig darauf entfallende Nachla&...
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